Ende der Monarchien und Anfänge der Weimarer Republik

Braun, Bernd (Hrsg.): Es lebe die Republik?. Der Erste Weltkrieg und das Ende der Monarchien in Deutschland und Europa. Göttingen 2021 : Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-525-31130-1 268 S., 6 Abb. € 45,00

Gusy, Christoph; Mühlhausen, Walter; Schumann, Dirk (Hrsg.): Demokratie versuchen. Die Verfassung in der politischen Kultur der Weimarer Republik. Göttingen 2021 : Vandenhoeck & Ruprecht, ISBN 978-3-525-31129-5 391 S., 16 Abb. € 40,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Vanessa Conze, Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

Weimar und kein Ende. Seit einigen Jahren erlebt die Forschung zur Geschichte der Weimarer Republik eine neue Blütephase. Die beiden hier zur Besprechung vorliegenden Bände aus der Schriftenreihe der Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte setzen diesen Trend fort. Im Fokus steht dabei – wenn auch jeweils aus unterschiedlicher Perspektive – die Frühphase der Republik. Beide Bände verbindet also ein ähnlicher zeitlicher Fokus im Kontext von Kriegsende, Revolution, Abdankung der Monarchen, Systemwechsel und Verfassungsgebung. Auch deshalb schließen sie an Fragestellungen und Problemlagen an, welche die Forschung in den vergangenen Jahren aufgeworfen hat.

Dies gilt etwa für die Revolutionsforschung, die durch den von Bernd Braun herausgegebenen Band „Es lebe die Republik? Der Erste Weltkrieg und das Ende der Monarchien in Deutschland und Europa“ gewissermaßen vom anderen Ende her aufgezäumt wird. Ausgehend von der Feststellung, dass in der „Neubewertung der November-Revolution“ der letzten Jahre das „sichtbarste Symbol der neuen demokratischen Volksstaaten in Deutschland, der Sturz der ‚Monarchien von Gottes Gnaden‘ […] als Errungenschaft des staatlichen Umbruchs so gut wie unerwähnt“ geblieben sei (S. 14f.), geht es dem Herausgeber darum, diese Lücke zu schließen. Dabei steht nicht nur die Abdankung des Kaisers im Mittelpunkt. Vielmehr richten die Autorinnen und Autoren des Bandes den Blick sowohl auf die föderale Ebene der deutschen Länder als auch auf den europäischen Kontext. So setzt sich Stefan März mit dem Ende der Monarchie in Bayern auseinander. Er arbeitet hier „Wege in den Zusammenbruch“ heraus und fragt nach der spezifischen Verantwortung der Wittelsbacher. Die Weigerung Ludwigs III., eine „konsequente Verfassungsreform“ durchzuführen, die „den Druck von den Wittelsbachern genommen hätte“, oder zugunsten des Kronprinzen Rupprecht abzudanken (S. 57), trugen (neben anderen Gründen) zu einer „sukzessiven Entmachtung und […] Entwertung des monarchischen Nimbus“ bei (S. 63). Auch in Württemberg, dem sich Ursula Rombeck-Jaschinski widmet, verpasste König Wilhelm II. „eine rechtzeitige, pro-aktive Einführung der parlamentarischen Monarchie“. Jedoch verweist Rombeck-Jaschinski darauf, dass letztlich alle Länder-Monarchien unabhängig von ihren individuellen Vertretern durch „das unrühmliche Ende des letzten Hohenzollern-Kaisers […] in den Abgrund“ gezogen wurden, was „die Staatsform als solche nachhaltig diskreditierte“ (S. 89). Frank Engehausen verdeutlicht am Beispiel des verhältnismäßig „harmonische[n] Systemwechsel[s]“ in Baden (S. 105), an dem auch Großherzog Friedrich III. Anteil gehabt habe, dass Monarchen durchaus auch in der Revolution und angesichts der eigenen Abdankung Einfluss auf den Verlauf der Entwicklungen nehmen konnten. Das Beispiel des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha zeigt schließlich die politische Neuorientierung des abgedankten Herzogs Carl Eduard, der stärker als andere ehemalige Monarchen in der Weimarer Republik aktiv die antirepublikanischen Kräfte unterstützte und zu den frühen Erfolgen der NSDAP in Coburg beitrug.

Mit diesen Beiträgen sind ganz unterschiedliche „Schicksale“ deutscher Monarchien und Monarchen im Umbruch von Kriegsende und Revolution skizziert. Diese auf die Länderebene bezogenen Analysen bieten einen konstruktiven Perspektivwechsel weg von der nationalen und nationalisierenden Perspektive des Kaiserreichs. Ergänzt wird dieser Perspektivwechsel durch die Einbeziehung von Fallbeispielen im europäischen Rahmen. Manfred Rauchensteiner beschreibt das „Machtvakuum“ in Österreich und Ungarn zwischen dem „Völkermanifest“ Kaiser Karls I. Mitte Oktober 1918 und der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Saint-Germain im September 1919. Die Monarchie spielt in diesem Text eine weniger wichtige Rolle als in anderen Beiträgen des Bandes. Vielmehr richtet Rauchensteiner den Blick auf den gesamten Raum des Vielvölkerstaates in Auflösung und führt die Komplexität des imperialen Zerfalls vor Augen. Matthias Stadelmann, der sich mit dem Ende der Monarchie in Russland auseinandersetzt, verweist auf die strukturellen Defizite des Zarenreichs, die zum Zusammenbruch der Monarchie im Strudel der Revolution beitrugen. Gleichzeitig macht er den Zaren aber auch persönlich verantwortlich, eben weil in einer Autokratie „die Person des Herrschers ganz maßgeblich auf die Entwicklungen des politischen Geschehens Einfluss nimmt“ (S. 158). Einen ganz anderen Fokus setzt Johannes Zimmermann in seinem umfangreichen Beitrag zum Untergang des Osmanischen Reiches. Der Aufstieg Mustafa Kemals wird hier als „Ersatzkaisertum“ beschrieben, das durch den um ihn betriebenen „Personenkult“ die Erinnerung an die letzten Sultane verblassen ließ und gleichzeitig eine gesellschaftliche Modernisierung ermöglichte. Daran lassen sich die Überlegungen Markus Wiens für Bulgarien anschließen, der ein gesellschaftliches „Bedürfnis [beschreibt], Politik und Problemlösung autoritären Führern zu überlassen. Die Frage, ob es sich bei diesen um Monarchien, kommunistische Diktatoren oder Populisten oligarchischer Herkunft […] handelt, scheint zweitrangig“ (S. 256). Diese Feststellung gilt sicherlich auch für andere Staaten und verweist auf die strukturellen Ähnlichkeiten, die verschiedene Beiträge in dem Band verbinden. Gleiches gilt für die hartnäckige Reform- und Realitätsverweigerung eines großen Teils der Monarchen, die zum Untergang ihrer jeweiligen Herrschaft beitrug. Die einzige Ausnahme von dieser Regel – Rumänien – wo die Monarchie das Kriegsende überdauerte, beschreibt Moritz A. Sorg. In einer Mischung aus „strukturellen Begebenheiten und dem strategischen Handeln der Monarchie“ wurden Reformen ermöglicht, die „die Ereignisse am Ende des Ersten Weltkriegs […] zugunsten der Monarchie“ wendeten (S. 231).

Die Zusammenschau des Zusammenbruchs des monarchischen Systems in Deutschland, aber auch in den Staaten Mittel- und Südosteuropas führt die Wucht der Ereignisse des Kriegsendes deutlich vor Augen. Auch wer sich für spezifische Konstellationen, einzelne, hier thematisierte Monarchien und ihr Ende interessiert, wird bei der Lektüre wichtige und gebündelte Informationen und Einschätzungen finden.

Doch bietet der Band auch Reibungspunkte. Auffällig ist ein gelegentlich durchscheinender normativer Unterton, bei dem fast so etwas wie ein Bedauern über den Untergang der Monarchien mitklingt. Dass (hier bezogen auf die italienischen Staatspräsidenten seit 1948) „überzeugende Persönlichkeiten an der Spitze eines Staates selbst in schwersten Krisen Halt geben und eine Vorbildfunktion übernehmen können“ (S. 14), deutet ebenso in diese Richtung wie kontrafaktische Überlegungen, ob die Monarchien zu retten gewesen wären. Vor allem der Beitrag Lothar Machtans regt zum Widerspruch an. Machtan, zuletzt vor allem im Kontext der Restitutionsforderungen der Hohenzollern engagiert, schreibt über die „politische Signatur einer Zeitenwende“ im Übergang zwischen Monarchie und Demokratie. Der Autor nimmt den Hohenzollern-Kaiser und Preußen-König so weit wie möglich aus der Schusslinie: „Die Gründe für die zunächst schleichende Erosion des Staatsgefüges sind vor allem im kollektiven Versagen aller [Hervorhebung im Original, V.C.] politisch relevanten Entscheidungsträger zu suchen – nicht in einem Hauptschuldigen“ (S. 23). Der zentrale Fehler Wilhelms II. lag für Machtan in seiner späten Abdankung, was den Autor jedoch nicht von der Überzeugung abbringt, dass „eine parlamentarisch kontrollierte Monarchie […] die Lage im Innern [hätte] stabilisieren können“ (S. 41): „Die Monarchie hat damals einen risikobereiten Reformer gebraucht und – idealistisch gedacht – wohl auch verdient“ (S. 42). Für Machtan ist es das Ende der Monarchie, das „diesen Staat anfällig für totalitäre Versuchungen“ machte (S. 42). Aber war es nicht auch die Monarchie mit ihrem Autoritarismus? Dies ließe sich sicherlich diskutieren.

Der von Christoph Gusy, Walter Mühlhausen und Dirk Schumann herausgegebene Band mit dem Titel „Demokratie versuchen. Die Verfassung in der politischen Kultur der Weimarer Republik“ hat eine andere Perspektive. In ihm steht die „Verfassungskultur“ in der Weimarer Republik im Mittelpunkt. Die Neubeurteilung der lange schlecht beleumundeten Weimarer Reichsverfassung – zusammengefasst im Diktum Christoph Gusys von der „guten Verfassung in schlechter Zeit“ – bildet den Ausgangspunkt der Überlegungen. Den Herausgebern geht es in kulturgeschichtlicher Perspektive darum, den Kontext der „gelebten Verfassung“, der Wirkung der Verfassung zu erschließen. Der auf hohem konzeptionellem Niveau verfasste einleitende Text der Herausgeber skizziert „Verfassungskultur“ nicht zuletzt als die „Summe der Einstellungen und Verhaltensweisen der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit einer gegebenen Verfassung“ (S. 15f.). Damit geraten das „Vor- und Umfeld von Verfassungen vor und in ihrem Entstehungsprozess sowie […] die Rolle der Verfassung in ‚kulturellen‘ Diskursen unter und während ihrer Geltung“ in den Analysehorizont (S. 16). In verschiedenen Unterkapiteln wird dieser Horizont entfaltet. Es geht um „Entstehungszusammenhänge“: Hier findet sich ein Beitrag von Andreas Wirsching zur „Zeiterwartung und Verfassungsschöpfung“ 1919, der mit Bernd Weisbrod auf den „Modus der Verheißung“ (S. 34) verweist, auf die Versprechen der Verfassung, die sie nicht einlösen konnte. Christoph Gusy widmet sich der eher wenig beachteten Verfassungsgebung und dem Parlamentarismus in den deutschen Ländern und schließt damit im Übrigen gut an den oben besprochenen Band zum Ende der Monarchien an. In diesem Teilkapitel wird aber auch der Blick über die nationalen Grenzen hinausgewagt. Ein Vergleich des deutschen und des französischen „Wegs aus dem Krieg“ (Hélène Miard-Delacroix), der viel zu oft vernachlässigte strukturelle Zusammenhang zwischen Weimarer Reichsverfassung und Versailler Vertrag (Marcus M. Payk) und ein Blick auf „Verfassungsgebung und Staatlichkeit im östlichen Europa der Zwischenkriegszeit“ durch Dietmar Müller betten die oft doch sehr deutsch geprägte Diskussion der vergangenen Jahre gewinnbringend in einen weiteren europäischen Kontext ein. Dabei zeigt sich (wieder einmal), dass die Kontextualisierung der deutschen Problematik nicht nur deutsche Besonderheiten, sondern auch Ähnlichkeiten mit europäischen Entwicklungen offenlegt.

Das Kapitel über „Akteure“ legt einen starken Fokus auf die beiden Reichspräsidenten, beginnend mit einem Beitrag von Walter Mühlhausen über Friedrich Ebert, der die verfassungsschützende Rolle Eberts trotz der umfassenden Anwendung der Notstandsparagraphen der Weimarer Republik auch durch Ebert betont. Wolfram Pyta analysiert „Hindenburgs Verfassungsverständnis“ unter Zuhilfenahme „text-hermeneutischer Methoden“ (S. 162). Hindenburg las die Verfassung wie einen „Text aus dem Arsenal militärischer Schriften“ (S. 170). Allein seine Unterstreichungen in blau (Textpassagen, die den Reichspräsidenten betrafen) und rot (Reichsregierung und Reichstag) offenbaren ein „Freund-Feind-Schema“, das viel über das Verfassungsverständnis des Reichspräsidenten aussagt (S. 171). Anthony McElligott beschreibt Herbert von Bismarck, Landrat im Kreis Regenwalde, als Beispiel für das fortgesetzte nadelstichartige Agieren konservativer Beamter gegen die Verfassung in Form eines „bagatellartigen, aber letztlich zersetzenden Vergehen“ (S. 200).

Im Kapitel über „symbolische Praktiken“ greift Nadine Rossol die Verfassungsfeierlichkeiten von Weimar auf und betont die „Besetzung des öffentlichen Raums“ (S. 223) als zentrales Element „zur aktiven Mitgestaltung an und zur sichtbaren Mobilisierung für die Republik“ (S. 223). Andreas Biefang wendet sich vor dem Hintergrund der immer wieder konstatierten „Krisenhaftigkeit des Parlamentarismus“ in Weimar dem Reichstag als Akteur zu. Durch Auswertung von Bildquellen zeigt er, dass der Eindruck eines „gesichtslosen“ Parlaments trotz einer „Ausweitung der Bildpublizistik“ die öffentliche Meinung über den Reichstag mitprägte. Dies begrenzte die „symbolische Macht“ des Parlaments und trug zur „Schwächung des parlamentarischen Systems“ bei (S. 256).

Im Kapitel „Handlungsfelder“ erschließt der Band exemplarisch zwei Politikbereiche: „Diskussionen und Initiativen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ in einem Aufsatz von Kirsten Heinsohn sowie die Weimarer „Arbeitspolitik“ durch Gerd Bender. Beide Texte zeigen – wenn auch auf unterschiedliche Weise – die Chancen und Möglichkeiten zu „Reform und Innovation“ (S. 272) auf, welche die neue Verfassungsordnung bot. Dass diese Chancen und Möglichkeiten immer wieder auch scheiterten, gleichzeitig aber positive Wirkungseffekte bis in die zweite Nachkriegszeit hinein hatten, wird ebenfalls in beiden Beiträgen deutlich.

Das Kapitel „Diskursthemen“ behandelt das für Weimar zentrale Problem des „Kompromisses“. Marcus Llanque analysiert den Begriff am Beispiel der Staatsrechtler Hans Kelsen, Carl Schmitt, Otto Kirchheimer und Rudolf Smend und kann auf diese Weise die unterschiedlichen Spielarten jenseits einer „überwiegend negativen“ Konnotation des Begriffsfeldes „Kompromiss“ (S. 301) herausarbeiten. Kathrin Groh wendet sich in ihrem Beitrag der „Problematik des Volkswillens“ zu und erschließt damit über ihre plebiszitären Elemente eine weitere zentrale Kategorie der „Verfassungskultur“. Dabei liegt ihr Fokus auf der demokratischen Staatsrechtslehre, die einen „pragmatisch-juristischen Umgang mit dem Begriff des Volkswillens pflegte und ihn parlamentarismusfreundlich einsetzte“ (S. 341). Dass diese Stimmen in die Defensive gegenüber jenen gerieten, die den Volksbegriff anders – rätedemokratisch, diktatorisch, faschistisch, aber auch berufsständisch oder monarchisch – auslegten, überrascht nur wenig. Dieser Volksbezug – Populismus – ist ebenso wie die Frage nach der Bedeutung des Kompromisses in Demokratien von hoher Aktualität.

Die Lektüre der Beiträge ermöglicht es, Querverbindungen zwischen ganz unterschiedlichen Bereichen zu ziehen. Darauf verweisen auch die beiden Beiträge im abschließenden Kapitel „Synthesen“. Hier zeigen Alexander Gallus und Anna-Bettina Kaiser aus historischer und rechtswissenschaftlicher Perspektiven solche übergreifenden Fragestellungen auf. Dazu gehört das Spannungsverhältnis zwischen den tatsächlichen Möglichkeiten, die der Verfassungstext geboten hätte, und einem – vielleicht etwas schematisch – „mangelnden Verfassungsvollzug“ (Kaiser, S. 378). Die hohen Erwartungen und Ansprüche an die Verfassung – der „Modus der Verheißung“ – schlugen daher schnell in einen „Modus der Enttäuschung“ um (Gallus, S. 368). „Verfassungskultur“ bewegt sich damit zwischen den Polen von Integration, Kompromiss sowie Desintegration und der hier besprochene Band zeigt beispielhaft, wie die Wirkung dieser Polarisierung und das Feld zwischen den Polen durch eine „Verfassungsgeschichte in kultur- und gesellschaftsgeschichtlicher Absicht“ (Gallus, S. 365) ausgelotet werden kann.

Auch wenn nicht alle Beiträge in den beiden hier besprochenen Sammelbänden thematisches Neuland im engeren Sinne betreten, ist der Gesamteffekt der doppelten Lektüre beeindruckend. Die beiden Bände verdeutlichen, wie weit die Weimar-Forschung in den letzten Jahren gekommen ist, wie viele neue Aspekte und Dimensionen sie mittlerweile erschlossen und sich dadurch von etablierten, langlebigen Deutungen gelöst hat. Und doch verweisen sie gleichzeitig auch darauf, wie viel gerade deshalb noch zu tun ist: Weimar und kein Ende.

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